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18.02.2022

Zierenberger-Liste (ZieLe) beantragt erneut die Änderung der Straßenbeitragssatzung.

Zierenberger-Liste (ZieLe) beantragt erneut die Änderung der Straßenbeitragssatzung.

Die Stadt Zierenberg erhebt für die grundhafte Sanierung von Gemeindestraßen Anliegerbeiträge von den direkt anliegenden Grundstückseigentümern (Einmalbeiträge). Je nach Grundstücksgröße und Gegebenheiten der jeweiligen Straße kann auf einen Anlieger ein hoher vier- bis fünfstelliger Betrag zukommen. Für viele betroffene stellt dies eine große Belastung dar.

Um die Anlieger von Gemeindestraßen vor diesen sehr großen finanziellen Belastungen zu schützen und die Finanzierung solidarischer zu gestalten, beantragte die ZieLe bereits zur Stadtverordnetenversammlung am 12. Juli 2021 die Einführung der „wiederkehrenden“ Straßenbeiträge. Da andere Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung für sich noch Informationsbedarf sahen, wurde dieser Antrag damals zurückgezogen und die Verwaltung gebeten eine weitere Informationsveranstaltung für die Mandatsträger durchzuführen. Diese fand am 21. September 2021 statt. Einige Stadtverordnete forderten dann, nach dieser dritten Informationsveranstaltung, konkrete Zahlen dazu, welche Beträge auf den einzelnen Bürger zukommen. Die ZieLe-Fraktion beantragte dementsprechend, zur Stadtverordnetenversammlung am 01. November 2021, eine Modellrechnung für Zierenberg zu erstellen. Dieser Antrag wurde jedoch von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Die ZieLe-Fraktion beantragt deshalb erneut die Einführung der „wiederkehrenden“ Straßenbeiträge.

Bei den „wiederkehrenden“ Straßenbeiträgen werden die Maßnahmen wie bei den Einmalbeiträgen abgerechnet, mit dem Unterschied, dass die Kosten für die Straßenerneuerung auf mehrere Schultern verteilt werden. In einem Sanierungsgebiet, in Zierenberg z.B. ein Stadtteil, werden alle Straßen wie „eine“ Straße betrachtet und damit die Sanierungskosten auf alle Einwohner eines Stadtteils, bzw. der Kernstadt verteilt. Hierbei entstehen dann auch keine Ungleichbehandlungen mehr, wie bei den Einmalbeiträgen: Mehrfacherschlossene Eckgrundstücke werden wie alle anderen veranlagt und müssen nicht wie bisher mehrfach bezahlen. Ebenso werden Anlieger von Kreis-, Landes-, und Bundesstraßen mit einbezogen und damit gleichbehandelt. Der „zufällige“ Ort des Wohnens entscheidet bei wiederkehrenden Beiträgen nicht mehr über die Höhe des Beitrages. Einzelne Bürger werden nicht wie jetzt mit teilweise hohen fünfstelligen Summen konfrontiert.
Die Zierenberger-Liste würde lieber heute als morgen die Straßenbeiträge komplett abschaffen. Da dies aber nur über eine massive Erhöhung der Grundsteuer finanzierbar wäre, würde das eine unangemessene Belastung derer bedeuten, die in den letzten 20 Jahren Einmalbeiträge bezahlt haben.
Sehr begrüßen würden wir eine Übernahme der Sanierungskosten durch das Land Hessen, da dies aber schon mehrfach im Landtag beantragt und jedes Mal durch die Landtagsmehrheit abgelehnt wurde, fehlt uns da die Hoffnung auf eine baldige Lösung. Wir sehen die „wiederkehrenden“ Beiträge als sozialverträgliche Übergangslösung, die eine Gleichbehandlung aller Bürger gewährleistet, unabhängig von den Gegebenheiten der Straße am jeweiligen Wohnort.

www.zierenberger-liste.de
info@zierenberger-liste.de

 20220221_Antrag_ZieLe_Straßenbeitraege.pdf


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